Neue Fassung der Coronaschutzverordnung ab 15. Juli 2020

Ab dem 15. Juli (und bis zunächst 11. August) gilt eine neue Fassung der Cronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Wichtigste Neuerung für den Sport: Kontaktsport in Hallen ist danach wieder mit bis zu 30 Personen erlaubt. Außerdem sind sowohl in Hallen als auch im Freien bis zu 300 Zuschauer zugelassen. Es gelten allerdings nach wie vor die allgemeinen Hygienebestimmungen, Abstandsregeln und Bestimmung zur Nachverfolgbarkeit. Die komplette Coronaschutzverordnung – gültig ab 15. Juli – gibt es >> hier zum Download.

Wesentliche Änderungen, insbesondere im § 9 -Sport- sind :

  • nunmehr auch in Hallen Kontaktsport bis zu 30 Personen erlaubt
  • bis zu 300 Zuschauer erlaubt.

Es gelten nach wie vor die allgemeinen Hygienebestimmungen, Abstandsregeln und Bestimmung zur Nachverfolgbarkeit.