Aktuelles

Mit einer E-Mail von heute hat die Sport- und Bäderabteilung der Stadt Siegen Stellung bezogen auf Fragen, die viele Sportlerinnen und Sportler interessieren und auch angefragt haben, ob es ab dem 22.03. zu den im zuletzt gefassten Bund-Länder-Beschluss weiteren Öffnungen kommt.

Wie geht es ab Montag weiter?

Kontaktsport außen? Kontaktlos in Hallen? Schwimmbäder? Für diesen Bereich waren ja Lockerungen in Aussicht gestellt worden, wenn der Inzidenzwert entsprechend gewesen wäre.

Die aktuelle Entwicklung konnten wir alle die letzten Tage verfolgen – der NRW-Inzidenzwert liegt heute bei 96, im Kreis Siegen Wittgenstein stehen wir derzeit bei 134. Das lässt kein Spielraum für weitere Lockerungen zu. Im Gegenteil. Der Kreis Siegen Wittgenstein hat sich in einer Pressemitteilung am gestrigen Donnerstag dahingehend geäußert, im Moment, obwohl die Werte deutlich über 100 sind, die bisherigen Lockerungen nicht zurückzunehmen, aber eben auch keine weiteren Lockerungen vorzunehmen.

Die derzeit gültige CoronaSchVO gilt bis zum 28.03.2021 und damit auch all die Einschränkungen. Für die angedachten weiteren Lockerungen müsste die CoronaSchVO geändert werden. (Es entsteht also keine Automatismus ab 22.03.). Dazu wird es aber mit ziemlicher Sicherheit nicht kommen. (Hinweis Bericht der WAZ:  In NRW sind ab Montag keine weiteren Lockerungen in Sicht – waz.de.)

Das bedeutet aktuell konkret:  Ab Montag KEINE Öffnung der Hallen. KEIN Mannschaftstraining (bitte aus gegebenem Anlass noch einmal strikt auf die Einhaltung achten) und die Bäder bleiben weiterhin geschlossen.

Sollten sich kurzfristig Änderungen ergeben, wird die Stadt Siegen und auch wir hier selbstverständlich umgehend informieren.

Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir auch zur Verfügung, bleiben Sie gesund!

/ Coronavirus 2020, Stadt Siegen
Am heutigen Dienstag erhielten wir die Info aus Düsseldorf, dass weitere Förderbescheide in der Universitätsstadt Siegen
zur Modernen Sportstätte 2022 genehmigt wurden.
Freuen dürfen sich der ASV Siegen-Weidenau über die genehmigte Förderung des Antrags für das Umkleidegebäude beantragt, die Siegerländer Kleinpferdefreunde e.V. für die Sanierung des Daches der Halle und der SSV Sohlbach-Buchen für die Renovierung des Sportheims und der Heizungsanlage.
Die heute genehmigten Förderbescheide betragen ein Volumen von ca. 120.000 Euro.
Wir freuen uns riesig mit den Vereinen über die Zusage und gratulieren herzlich.
/ Uncategorized

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat am heutigen Freitag ein Update zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (>> Download) veröffentlicht, dass die beschlossenen Änderungen aus der Bund-Länder Konferenz beinhaltet. Diese haben wir für den Sport einmal zusammengefasst:

§ 9 der CoronaSchVO verbietet einleitend weiterhin landesweit einheitlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:

Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien

  • Personen allein
  • Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
  • Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
  • Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining).

Sport für Kinder in Gruppen

Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Verantwortung für die die Regeleinhaltung

Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.

Training von Kadersportlern

Die Regeln für den Profisport und das Training von Kadersportlern gemäß § 9 (3) ff. der CorSchVO bleiben mit folgender Ausnahme unverändert: Das Training offiziell gelisteter Sportlerinnen und Sportler an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren wird gegenüber der bisherigen Verordnung klarstellend auf die Altersklassen U19, U17 und U15 beschränkt.

Zu den in der CoronaSchVO angekündigten weiteren möglichen Schritten ab dem 22. März erfolgen weitere Informationen so zeitnah wie möglich.

/ Coronavirus 2020

Der Kreissportbund Siegen-Wittgenstein lädt alle Vereine sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände an vier Terminen im März erstmalig zu digitalen Vereinsstammtischen in Form von ZOOM-Konferenzen ein. Das Format soll den Vereinen die Möglichkeit zum zwanglosen Austausch bieten, der von den Geschäftsstellenmitarbeitern des Kreissportbundes moderiert wird. Ein solches Format hat es noch nie gegeben, genauso wie es eine solche Situation noch nie gegeben hat. Daher sind wir optimistisch, dass wir viel voneinander lernen können. Gerne möchten wir die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie direkt an die Vereinsvertreter weitergeben. Wichtig ist aber vor allem der Austausch der Vereine untereinander. Es wird sicher nicht für jedes Problem eine Lösung geben. Aber mit dem direkten Draht zu den Vereinen werden wir einen Eindruck davon bekommen, was unsere Siegerländer und Wittgensteiner Vereine bewegt und wo der Schuh hinsichtlich der Fortsetzung des Trainings- und Spielbetriebs am meisten drückt. Aufgrund der Vielzahl der Vereine haben wir den Kreis Siegen-Wittgenstein aufgeteilt.

  • Montag, 1. März: Siegen und Freudenberg
  • Donnerstag, 4. März: Kreuztal, Hilchenbach, Netphen
  • Montag, 8. März: Burbach, Neunkirchen, Wilnsdorf
  • Mittwoch, 10. März: Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück

Beginn ist jeweils um 18:00 Uhr; geplant ist eine Dauer von maximal 90 Minuten. Wer teilnehmen möchte, schickt einfach eine E-Mail an info@ksb-siwi.de mit Name, Verein und Funktion im Verein. Der Link zur Zoom-Konferenz wird dann rechtzeitig vor dem Vereinsstammtisch zugeschickt. Der Kreissportbund und die Stadt- und Gemeindesportverbände freuen sich auf den digitalen Austausch mit den Vereinen!

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Wir haben soeben die Info bekommen, dass weitere Förderbescheide der Universitätsstadt Siegen positiv beschieden wurde.
Der Antrag des TV „Jahn“ Siegen 1879 über die energetische Sanierung der Sporthalle, der Antrag der Spvg Bürbach 09 über den Ausbau sowie die Erneuerung des Sportheims, der Antrag des TuS AdH Weidenau 1885 e.V. über die energetische Sanierung der Sporthalle sowie die Anträge der TG Friesen Klafeld-Geisweid wurden positiv beschieden.
Dies sind Gesamtinvestition in Höhe von über einer Millionen Euro die die Landesregierung NRW zur Hälfte fördert.
Wir freuen uns riesig mit den Vereinen über die Zusage.
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Wir haben soeben die Info bekommen, dass ein weiterer Förderbescheid in der Universitätsstadt Siegen positiv beschieden wurde.
Der Antrag des SV Gosenbach 1963 e.V. für eine neue Heizungsanlage im Sporthein (Austausch einer alten Öl-Heizung gegen eine Brennwertpelletanlage mit Solaranlage) sowie der alten nicht isolierten Eingangstüren wurde positiv beschieden.
Wir freuen uns mit dem Verein über die Zusage.
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Wir haben die Info bekommen, dass der erste Förderbescheid in der Universitätsstadt Siegen in der NRW-Staatskanzlei genehmigt wurde.
Die beiden Anträge des FC Grün-Weiss Siegen e.V. über eine PV Anlage auf dem Vereinsheim sowie die Umrüstung des Flutlichtes auf LED wurden positiv beschieden.
Wir freuen uns mit dem Verein über die Zusage.
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Hinter uns liegt ein aufregendes, kurioses und surreales Jahr 2020. Wir haben alle neue Seiten des Lebens (und sicherlich auch an uns) kennengelernt, sowohl Positives als auch Negatives. Die COVID-19-Pandemie hat auch den gesamten Freizeit- und Breitensport kalt erwischt und lahmgelegt. Wir befinden uns derzeit in einem zweiten Lockdown, wo sämtliche Sportanlagen geschlossen sind und Sport treiben nur einzeln erfolgen kann.  Wir als Stadtsportverband Siegen werden uns weiterhin für unsere Sportvereine einsetzen und auch bei der Wiederaufnahme des Spiel- und Sportbetriebes mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nun stehen aber mit dem Weihnachtsfest die besinnlichen Tage vor der Tür, die in diesem Jahr sicherlich ebenfalls anders sein werden.

Wir als Stadtsportverband Siegen wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern sowie allen Siegener Mitbürgerinnen und Mitbürgern von ganzem Herzen ein frohes, friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest und zum neuen Jahr 2021 alles erdenklich Gute vor allem Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Bleibt gesund, wir sehen uns!

Der Vorstand des Stadtsportverband Siegen e.V.

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Wie bereits gestern in der Meldung zu den beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder ist am heutigen Freitag die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein Westfalen erschienen, die ab dem 02. November 2020 gültig ist. Die bestehende CoronaSchVO, ursprünglich bis 31.10., gültig, wurde um einen Tag verlängert.

Nach Rücksprache mit der Stadt Siegen bleibt es bei den bereits angekündigten Änderungen der Schutzmaßnahmen und der damit verbundenen Schließung des Freizeit- und Amateursports in NRW:

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

Ergänzend noch einmal der eindringliche Hinweis, dass auch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ( Vereinsheim etc. ), Duschen, Umkleiden ebenfalls unzulässig und verboten ist.

Bedeutet für die Stadt Siegen: ab Montag 02.11.2020 sind die Sporthallen, Sportplätze und die Hallenbäder für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen.
Wir als Stadtsportverband Siegen e.V. bedauern natürlich sehr, dass nun wie im Frühjahr der komplette Sportbereich wieder runtergefahren wird. Aber wir sind ebenso der Überzeugung, dass der Sport so seinen Teil dazu beiträgt, die aktuell sehr hohen Infektionszahlen wieder zu reduzieren. Wir appellieren an dieser Stelle auch eindringlich diese neuen Maßnahmen ernst zu nehmen und diese einzuhalten. Denn nur so, wenn wir alle diszipliniert und gemeinsam die Infektionen verhindern und somit die Ketten brechen, können wir auf eine zügige Wiederöffnung der Anlagen und somit einen weiteren Re-Start des Sports hoffen.

Gemeinsam werden wir, wenn es die Lage wieder zulässt, den Sport wieder ans Laufen bekommen.

Hinweis: Über Neuerungen oder Änderungen in den Verordnungen werden wir in gewohnter Weise an dieser Stelle informieren.

Bleiben Sie gesund!

Download >> Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab 2. November (PDF)

Download >> Ordnungswidrigkeiten nach Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung (Stand 01.10.2020) (PDF)


/ Coronavirus 2020, Stadt Siegen
Es hatte sich angedeutet, nun ist es beschlossen: Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung am vergangenen Mittwoch wurde ein Lockdown mit einschneidenden Folgen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb im kommenden November beschlossen. Hier zunächst ein paar Punkte die zu fast 100 % eintreffen werden, jedoch letztendlich noch von der  NRW-Landesregierung in der Coronaschutzverordnung niedergeschrieben werden muss, die dann vermutlich zum Wochenende vorliegen wird:

Es werden geschlossen :

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports. Dies gilt auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Das heißt: Alle städtischen Sporthallen und Sportplätze werden geschlossen und durch die Stadt Siegen voraussichtlich gesperrt. Aber auch auf allen privaten Sportanlagen (Tennisanlagen, vereinseigene Hallen/-plätzen, Tanzschulen, etc. ) darf kein Sport betrieben werden.

Die jetzige Formulierung ist noch sehr allgemein. Es ist davon auszugehen, dass in der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) eine detailliertere Aufzählung erfolgt.

Nach Informationen der Stadt Siegen müssen wir mal davon ausgehen, dass spätestens am Montag, den 02.11.2020 keine Halle oder Sportplatz mehr zur Verfügung steht. Ob bis dahin die Möglichkeit zu trainieren noch genutzt wird, liegt in der eigenen Verantwortung jedes Vereins.

Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) hat bereits entschieden, den Spielbetrieb sofort einzustellen und empfohlen, ebenso den Trainingsbetrieb unmittelbar einzustellen.

(2) Die Hallenbäder der Stadt Siegen werden ebenfalls komplett geschlossen werden.

Wir als Stadtsportverband Siegen e.V. bedauern natürlich sehr, dass nun wie im Frühjahr der komplette Sportbereich wieder runtergefahren wird. Aber wir sind ebenso der Überzeugung, dass der Sport so seinen Teil dazu beiträgt, die aktuell sehr hohen Infektionszahlen wieder zu reduzieren. Wir appellieren an dieser Stelle auch eindringlich diese neuen Maßnahmen ernst zu nehmen und diese einzuhalten. Denn nur so, wenn wir alle diszipliniert und gemeinsam die Infektionen verhindern und somit die Ketten brechen, können wir auf eine zügige Wiederöffnung der Anlagen und somit einen weiteren Re-Start des Sports hoffen.

Gemeinsam werden wir, wenn es die Lage wieder zulässt, den Sport wieder ans Laufen bekommen.

Hinweis: Über Neuerungen oder Änderungen in den Verordnungen werden wir in gewohnter Weise an dieser Stelle informieren.

Bleiben Sie gesund!