Erste Gefährdungsstufe in Siegen-Wittgenstein – Stadt Siegen gibt neue Regelungen für die Sportanlagen im Stadtgebiet raus

Seit vergangenen Montag hat der Kreis Siegen-Wittgenstein die erste Gefährdungsstufe nach § 15a der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht und der Inzidenzwert der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen liegt über 35 und kratzt aktuell an der zweiten Stufe mit 50 Neuinfektionen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat mit Wirkung zum vergangenen Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen und die Gefährdungsstufe 1 festgelegt. Zeitgleich treten somit weitere Regelungen des § 15a Abs. 3 in Kraft welche auch Auswirkungen auf den Bereich der heimischen Sportveranstaltungen hat und auf Anordnung in der Universitätstadt Siegen wiefolgt aussehen:
  • Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3a galt eine MNB-Pflicht als Zuschauer von Sportveranstaltungen,  außer im Sitz- oder Stehplatzbereich. Mit Wirkung ab heute sind bei allen Sportveranstaltungen auch im Sitz- und Stehplatzbereich verpflichtend MNB zu tragen (§ 15 a Abs. 3 Nr. 3). Dazu zählt der gesamte Bereich der Sportstätte !!!
  • Somit ist der Konsum von Getränken / Speisen jeweils nur in explizit ausgewiesen Gastro-Bereichen unter Einhaltung der Regelungen der Anlage CoronaSchVO möglich. Hierzu zählt insbesondere eine Rückverfolgbarkeit der Personen, die an einem Tisch gesessen haben (§ 2a Abs. 1), weiterhin dürfen am gleichen Tisch nur Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 5 sitzen (Gruppe von höchstens zehn Personen). Sind diese nicht ausgewiesen ist der Verkauf von Speisen und Getränken untersagt.
  • Abgesehen von möglichen Kontrollen durch das Ordnungsamt und eventueller Bußgelder bittet die Stadt Siegen eindringlich um die Beachtung dieser Vorgaben. Nur wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt, wird es gelingen, die Infektionszahlen niedrig zu halten bzw. zu reduzieren.

Sollten sich die Zahlen weiter so entwickeln, müssen wir sicher mit weiteren Einschränkungen im Sport bis hin zu einem Verbot der Kontaktsportarten sowie ähnlichen Einschränkungen zum Frühjahr rechnen. Das gilt es natürlich möglichst unbedingt zu verhindern.

>> DOWNLOAD: Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 19.10.2020 zum Zweck der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (19.10.20/16:15)

>> MITTEILUNG: Pressemitteilung: 7-Tage-Inzidenzwert von 35 in Siegen-Wittgenstein überschritten/Ab jetzt »Gefährdungsstufe 1«/Neuer Meldezeitpunkt für Corona-Zahlen (19.10.20/16:15)

>> MITTEILUNG: Stadt Siegen: 7-Tage-Inzidenzwert von 35 in Siegen-Wittgenstein überschritten (19.10.20/16:15)