Neue Coronaschutzverordnung: Sperrung der städtischen Sportanlagen ab dem 02.11.2020

Wie bereits gestern in der Meldung zu den beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder ist am heutigen Freitag die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein Westfalen erschienen, die ab dem 02. November 2020 gültig ist. Die bestehende CoronaSchVO, ursprünglich bis 31.10., gültig, wurde um einen Tag verlängert.

Nach Rücksprache mit der Stadt Siegen bleibt es bei den bereits angekündigten Änderungen der Schutzmaßnahmen und der damit verbundenen Schließung des Freizeit- und Amateursports in NRW:

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

Ergänzend noch einmal der eindringliche Hinweis, dass auch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ( Vereinsheim etc. ), Duschen, Umkleiden ebenfalls unzulässig und verboten ist.

Bedeutet für die Stadt Siegen: ab Montag 02.11.2020 sind die Sporthallen, Sportplätze und die Hallenbäder für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen.
Wir als Stadtsportverband Siegen e.V. bedauern natürlich sehr, dass nun wie im Frühjahr der komplette Sportbereich wieder runtergefahren wird. Aber wir sind ebenso der Überzeugung, dass der Sport so seinen Teil dazu beiträgt, die aktuell sehr hohen Infektionszahlen wieder zu reduzieren. Wir appellieren an dieser Stelle auch eindringlich diese neuen Maßnahmen ernst zu nehmen und diese einzuhalten. Denn nur so, wenn wir alle diszipliniert und gemeinsam die Infektionen verhindern und somit die Ketten brechen, können wir auf eine zügige Wiederöffnung der Anlagen und somit einen weiteren Re-Start des Sports hoffen.

Gemeinsam werden wir, wenn es die Lage wieder zulässt, den Sport wieder ans Laufen bekommen.

Hinweis: Über Neuerungen oder Änderungen in den Verordnungen werden wir in gewohnter Weise an dieser Stelle informieren.

Bleiben Sie gesund!

Download >> Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab 2. November (PDF)

Download >> Ordnungswidrigkeiten nach Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung (Stand 01.10.2020) (PDF)