Soforthilfeprogramm der Landesregierung auch für Vereine
Das am 27.03.2020 gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen (siehe auch >> hier). Der Landessportbund hat zahlreiche Rückmeldungen erhalten, dass Vereine innerhalb sehr kurzer Zeit nach Antragstellung positive Bescheide erhalten haben. Die Klarheit der Erläuterungen und des Antragsformulars lässt aus LSB-Sicht allerdings zu wünschen übrig, die Informationen sind teilweise missverständlich und widersprüchlich. Manche Vereine trauen sich deshalb nicht, einen Antrag zu stellen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Prüfung der Förderfähigkeit der Vereine frühstens im Herbst stattfinden wird. Um spätere Rückforderungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Vereine bei der Antragstellung verantwortungsbewusst handeln. Der Landessportbund ist diesbezüglich mit der Landesregierung im Gespräch.
10 Millionen Euro für den NRW-Sport
Mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom 01.04.2020 ist ein weiteres Hilfsprogramm für den organisierten Sport in NRW in Höhe von 10 Millionen Euro aufgelegt worden! Genaue Informationen, für welche Zwecke und Zielgruppen diese Fördermittel zum Einsatz kommen, will die Staatskanzlei nächste Woche veröffentlichen.
Förderprogramme laufen unverändert weiter
Die Förderprogramme des Landessportbundes laufen auch in der Coronakrise unverändert weiter. Unter anderem sind das Antragsverfahren für die Förderung der Übungsarbeit der Vereine und für 1000×1000 geöffnet. Die Anträge können über das bekannte Förderportal (www.foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) gestellt werden. Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ läuft ebenfalls weiter. In den letzten Tagen sind die ersten 58 Anträge durch die Staatskanzlei genehmigt worden.