Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen- Auszahlungserhöhung um 40 Prozent

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von nun 10,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. Es stehen somit 40 Prozent mehr Mittel für die Auszahlung an NRW-Sportvereine zur Verfügung.
Der Förderantrag kann bis zum 04.06.2020 digital über das Förderportal beim Landessportbund NRW eingereicht werden. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Corona-Krise kann der Übungsbetrieb nicht in dem geplanten Umfang stattfinden. Für den Antragstellung kalkulieren Sie die Übungsstunden entsprechend Ihrer Planungen vor der Corona-Krise.

>> Weitere Informationen zum Übungsleiterzuschuss und zum Förderportal