Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen jetzt einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der so genannen Coronaschutzverordnung (CoronaSCHVo), die bekanntlich auch einen deutlichen Einschnitt in den Spiel- und Trainingsbetrieb der Sportvereine bedeutet Nachfolgend die wichtigsten Anordnungen und die dazu festgelegten Bußgelder: >> weiterlesen auf der Seite des KSB Siegen-Wittgenstein