Die Stadt Siegen hat als Voraussetzung für die Freigabe der Hallen die Begehung jeder einzelnen Sporthalle veranlasst um festzustellen, was an Maßnahmen bezüglich der Umsetzung der Coronaschutzverordnung durch die Stadtverwaltung Siegen notwendig ist. Diese Begehung hat nun durch eine städtische Kommission stattgefunden und die Umsetzung der Maßnahmen ( z.B. Desinfektionsspender, Hinweisschilder, Markierung Wege / Ein- und Ausgänge, Zugänge Toiletten und Möglichkeit Hände zu waschen, ausreichend Handwaschmittel und Einweghandtücher, etc.) wurde veranlasst. Seitens der Stadtverwaltung liegen nunmehr die Voraussetzungen zur Nutzung der Halle vor.
In den vorangegangen E-Mails der Stadt Siegen wurden Checklisten des LSB zur Verfügung gestellt, aus denen die Verpflichtungen der Vereine bzw. der Nutzer der Sportanlagen zur Umsetzung von Hygiene-, Abstands-und Zugangsregelungen hervorgehen. Diese waren jedoch sehr komplex und z.T. etwas unverständlich. Der Kreissportbund Siegen-Wittgenstein hat daraufhin einen eigenen , verständlicheren und pragmatischeren Entwurf erstellt und diesen allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreisgebiet zur Verfügung gestellt. Ziel war es, möglichst innerhalb des Kreises eine einheitliche Vorgehensweise festzulegen. Das ist auch im Wesentlichen gelungen. Auf der Basis dieser Vorlage liegt nun ein auf die Stadt Siegen angepasstes und auch mit uns, dem Stadtsportverband Siegen e.V., abgestimmtes Konzept mit einer Checkliste für die Vereine vor ( s. Anlage).
Darin festgehalten sind die allgemeingültigen Grundsätze des Hygieneschutzes und Infektionsmaßnahmen ( u.a. Abstand, Hände waschen, Desinfektion Ein -/ Ausgang) und darüberhinausgehende Pflichten, insbesondere für die Vereine, was die Vorkehrungen der in eigener Verantwortung liegenden Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutz angeht. Das gilt im Übrigen auch für die Nutzer der Sportplätze und Stadien.
Grundsätzlich stehen nunmehr die Hallen ( oder auch Sportplätze) zu den bisher reservierten Zeiten zur Verfügung. Jeder Verein sollte bitte überprüfen, ob er unter Beachtung der Vorgaben alle Trainingszeiten in Anspruch nehmen will.
Zur Planung des Sportbetriebes bittet das Sport- und Bäderamt unter den jetzigen besonderen Umständen darum, dass die Vereine dem SpBa mitteilen, welche Zeiten in Anspruch genommen werden möchten. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die Einhaltung der in dem Konzept festgelegten Auflagen und insbesondere auch der in der Verantwortung der Vereine / Nutzer liegenden Verpflichtungen ( beigefügte Checkliste, Empfehlungen/ Richtlinien des jeweiligen Sportverbandes) bestätigen.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Downloads:
20200519 – Wiederinbetriebnahme der Sportstätten_Siegen_final