Aktuelles

Die Auszahlung der Corona-Soforthilfe wurde Anfang April wegen Betrugs gestoppt. Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können seit 17. April wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Bitte achten Sie bei der Antragsstellung auf die URL: Offizielle Seiten des Landes enden auf .nrw oder nrw.de.

Soforthilfeprogramm des Landes NRW
Wir haben bereits über das 10-Millionen-Soforthilfeprogramm des Landes NRW informiert, das auch den Sportvereinen grundsätzlich zur Verfügung steht. Bislang sind landesweit 170 Anträge mit einem Volumen von knapp 1,2 Millionen Euro gestellt worden. Die Staatskanzlei hat entschieden, dass dieses Programm auch Bünden und Fachverbänden, also auch den Stadt- und Gemeindesportverbänden, zur Verfügung stehen soll.

Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Am 30. April werden Bundesregierung und Länder erneut zusammenkommen, um über die Zeit nach dem 4. Mai 2020 zu entscheiden. Der LSB NRW hat in Abstimmung mit den weiteren Landessportbünden und dem Deutschen Olympischen Sportbund zehn „Leitplanken“ verfasst, die als Grundgedanken für die Wiederaufnahme des organisierten Sports gelten sollen. Die „Zehn Leitplanken“ finden Sie >> hier zum Download.

Die Corona-Pandemie stellt viele Sportvereine vor enorme Herausforderungen. Insbesondere das Verbot von Zusammenkünften in Vereinen führt dazu, dass derzeit keine Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltungen stattfinden dürfen und damit viele Vereine keine Entscheidungen treffen können. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und mit einem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht reagiert.

>> zu den gesetzlichen Änderungen

 

 

 

 

/ Coronavirus 2020, Rechtliches

Die Landesregierung NRW und Landessportbund NRW erarbeiten gemeinsam Lösungen, die so unbürokratisch wie möglich sein sollen. Am 27. März 2020 hat das NRW Wirtschaftsministerium ein Soforthilfeprogramm veröffentlicht. Dieses ist auch für Sportvereine und -verbände zugänglich. Es gab bereits positive Bescheide für Vereine, also scheuen Sie sich nicht, einen Antrag zu stellen.

>> Zur NRW-Soforthilfe beim Wirtschaftsministerium NRW

Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind. Die Antragsstellung ist ab dem 15. April 2020 ausschließlich online über das LSB-Förderportal möglich. Darüber hinaus stehen zur Stärkung der qualifizierten Übungsarbeit in den durch die Corona-Auswirkungen gebeutelten Sportvereinen zusätzliche drei Millionen Euro bereit, die aus Mitteln des Haushaltes 2020 der Landesregierung stammen. Damit wird die normale Übungsleiterförderung um gleich 40 Prozent aufgestockt. Die fristgerechte Antragsstellung zur Förderung der Übungsarbeit ist bis zum 4. Juni 2020 möglich.

>> Zur Soforthilfe für den Sport in NRW beim Landessportbund

Die Coronaschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die (ausschließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt. Ob es in der Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten*innen der Länder in der kommenden Woche zu einer teilweisen Aufhebung der derzeitigen Regelungen kommt, ist noch nicht abzusehen.

Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den
Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderporttal des Landessportbundes NRW unter www.foerderportal.lsb-nrw.de/startseite möglich.

Über ein weiteres, 10 Millionen Euro umfassendes Sofortprogramm, hatte der LSB bereits in der vergangenen Woche informiert. Jetzt stehen auch die näheren Modalitäten fest: Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW www.foerderportal.lsb-nrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW www.lsb.nrw veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet, das auch für die Vereine von Bedeutung sein kann, denn es regelt unter anderem, wie trotz der aktuellen Einschränkungen ein geregelter Vereinsbetrieb inklusive Vorstands- oder Mitgliederversammlung möglich ist. Zum Beispiel bleiben jetzt auch solche Vereine handlungsfähig, bei denen Amtszeiten der Funktionsträger abgelaufen, aber noch nicht verlängert werden konnten. Außerdem ermöglicht es auch ohne Satzungsgrundlage Mitgliedern die „virtuelle“ Teilnahme an Mitgliederversammlungen. Ferner wird die so genannte Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September ausgesetzt. Das Bundesgesetzblatt mit dem Originaltext gibt es >> hier

Soforthilfeprogramm der Landesregierung auch für Vereine
Das am 27.03.2020 gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen (siehe auch >> hier). Der Landessportbund hat zahlreiche Rückmeldungen erhalten, dass Vereine innerhalb sehr kurzer Zeit nach Antragstellung positive Bescheide erhalten haben. Die Klarheit der  Erläuterungen und des Antragsformulars lässt aus LSB-Sicht allerdings zu wünschen übrig, die Informationen sind teilweise missverständlich und widersprüchlich. Manche Vereine trauen sich deshalb nicht, einen Antrag zu stellen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Prüfung der Förderfähigkeit der Vereine frühstens im Herbst stattfinden wird. Um spätere Rückforderungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Vereine bei der Antragstellung verantwortungsbewusst handeln. Der Landessportbund ist diesbezüglich mit der Landesregierung im Gespräch.

10 Millionen Euro für den NRW-Sport
Mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom 01.04.2020 ist ein weiteres Hilfsprogramm für den organisierten Sport in NRW in Höhe von 10 Millionen Euro aufgelegt worden!  Genaue Informationen, für welche Zwecke und Zielgruppen diese Fördermittel zum Einsatz kommen, will die Staatskanzlei nächste Woche veröffentlichen.

Förderprogramme laufen unverändert weiter
Die Förderprogramme des Landessportbundes laufen auch in der Coronakrise  unverändert weiter. Unter anderem sind das Antragsverfahren für die Förderung der Übungsarbeit der Vereine und für 1000×1000 geöffnet. Die Anträge können über das bekannte Förderportal (www.foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) gestellt werden. Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ läuft ebenfalls weiter. In den letzten Tagen sind die ersten 58 Anträge durch die Staatskanzlei genehmigt worden.