Soforthilfeprogramm des Landes NRW und Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Soforthilfeprogramm des Landes NRW
Wir haben bereits über das 10-Millionen-Soforthilfeprogramm des Landes NRW informiert, das auch den Sportvereinen grundsätzlich zur Verfügung steht. Bislang sind landesweit 170 Anträge mit einem Volumen von knapp 1,2 Millionen Euro gestellt worden. Die Staatskanzlei hat entschieden, dass dieses Programm auch Bünden und Fachverbänden, also auch den Stadt- und Gemeindesportverbänden, zur Verfügung stehen soll.

Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Am 30. April werden Bundesregierung und Länder erneut zusammenkommen, um über die Zeit nach dem 4. Mai 2020 zu entscheiden. Der LSB NRW hat in Abstimmung mit den weiteren Landessportbünden und dem Deutschen Olympischen Sportbund zehn „Leitplanken“ verfasst, die als Grundgedanken für die Wiederaufnahme des organisierten Sports gelten sollen. Die „Zehn Leitplanken“ finden Sie >> hier zum Download.