Informationen zum Sportbetrieb bei der Stadt Siegen

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde in der Stadt Siegen,

es ist schön zu hören, dass das Land Lockerungen im Sportbereich zulässt. Jeder kann sich darüber freuen. Jedoch eins muss bei jedem im Kopf bleiben und dies wurde ja auch auf der Pressekonferenz von Staatssekretärin Andrea Milz betont: Der Virus ist nicht weg.

Die Pressekonferenz könnt Ihr auf der Seite der Landesregierung NRW nachsehen.

In einem Gespräch heute Nachmittag mit den Verantwortlichen der Stadt Siegen hat der SSV Siegen und die Stadt das beiliegende Schreiben an die Vereine angefertigt.

Jeder Verein ist nunmehr für sich als Verein als auch für die Mitglieder in der Pflicht, zu überlegen, die vom Land NRW ausgegebenen und veröffentlichen Sicherheitsbestimmungen umzusetzen.

Wir werden weiterhin im Kontakt mit der Stadt Siegen bleiben und versuchen, gemeinsam Ecuh Hilfestellungen zu geben.

Weitere Informationen erhaltet Ihr unter: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/

Dort findet Ihr auch die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW angepasst auf den Stand 07.05.2020. Bitte beachtet, dass diese sich zum Montag, 11.05.2020 wieder neu anpassen wird, sodass dort erst dann die Bedingungen zum Öffnen der Sporthallen enthalten sein werden.

Brief der Stadt Siegen an die Vereine:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportsfreunde,

es kann wieder losgehen!  Durch die gestrigen Beschlüsse der Ministerkonferenz und der darauffolgenden Festlegung für NRW ist in abgestufter Form und mit entsprechenden Auflagen der Sport wieder möglich. Es kam in dem Umfang ziemlich überraschend, aber es Bedarf noch einiger Erläuterungen.

Zunächst handelt es sich „nur“ um eine Presseerklärung des Ministerpräsidenten Armin Laschet. Ich fasse kurz zusammen:

  • ab 07.05. ist der Sport – und Trainingsbetrieb im Freien möglich – kontaktlos-  (heißt auch Kontaktsportarten insbes. wie Fußball dürfen ausgeübt werden , aber kontaktlos. Lauftraining, Pässe, etc.. Das gilt analog auch für andere Sportarten. – Sanitärräume und Umkleiden bleiben geschlossen)
  • ab 11.05. Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen, Sporthallen /Kursräume der Sportvereine
  • ab 20.05. Öffnung Freibäder
  • ab 30.05. Sportarten mit Körperkontakt in geschlossenen Räumen; Wettkämpfe, Wettbewerbe. Betrieb Hallenbäder. Nutzung von Umkleiden und Sanitäranlagen unter Auflagen zulässig.

Jedoch lediglich die Ziffer 1 ist in der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung hinterlegt. Das bedeutet, dass auch nur dieser Bereich eine gesetzliche Grundlage hat. Alle anderen Punkten sind Absichtserklärungen und werden erst wirksam, wenn die Coronaschutzverordnung angepasst wurde.

Das bedeutet konkret für Sie, dass nach jetzigem Stand nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, dass die städtischen Sporthallen am Montag zur Verfügung stehen.

Ich habe eben an einer langen Videokonferenz anlässlich einer Sitzung des Sportausschusses des Städtetages NW teilgenommen, bei der auch Mitarbeiter aus dem Ministerium anwesend waren. Dort wurde auch noch darauf hingewiesen, dass die Formulierung „Sporthallen / Kursräume der Sportvereine“ die städtischen (Schulsport-) Hallen nicht einschließt. Auch das muss noch durch entsprechende Ausführungsbestimmungen präzisiert werden. Diese Differenzierung ist noch vorgenommen worden, da es Abstimmungsprobleme mit dem Schulministerium bzgl. Schul- und Vereinssport gibt.

Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den geplanten Terminen um Eckdaten handelt, die sich auch je nach der Entwicklung der Infektionszahlen verändern können.

Der Vertreter des Ministeriums sagte zu, dass bis Montag diese Fragen geklärt werden sollen und in die neueste Fassung der Coronaschutzverordnung einfließen.

Bedeutet zusammengefasst, dass nach jetzigem Stand die Ausübung von Sport nur im Freien wie oben beschrieben möglich ist. Betrachten Sie diese Information als Zwischenstand. Ich stehe in engem Kontakt mit Maik Otto, Vorsitzender des Stadtsportverbandes, mit dem diese Information abgestimmt ist. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie informieren.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Diese Veränderungen stehen alle unter dem Vorbehalt, das zwingend die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln eingehalten werden. Die Vereine müssen Hygienekonzepte erstellen und sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Der DOSB hat sportartspezifische Übergangsregeln erstellt, an denen Sie sich orientieren können.

Es ist mir besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass die Verantwortung in Ihren Händen liegt. Informieren Sie bitte Ihre Vereinsmitglieder und halten Sie sie an, diese Regeln zu beachten ( z.B. Abstand wenn Kinder zum Training begleitet werden , Nichtnutzung Umkleiden, etc). Es werden sicher Kontrollen stattfinden und es drohen unter Umständen empfindliche Bußgelder.

Es gibt sicher noch ganz viele Fragen. Es folgen jetzt regelmäßig Infos von mir. Aber Sie können mich oder auch Herrn Maik Otto jederzeit ansprechen.

Geben Sie bitte diese Zwischeninformation innerhalb Ihres Vereins weiter. Es gab hier heute verständlicherweise schon viele Anrufe auch von Übungsleitern, die natürlich wissen wollen wie es weitergeht.