Aktuelles

Im Rahmen der Reihe „Stadionwelt“ ist jetzt die Neuauflage von „KOMPENDIUM Sportplatz“ erschienen. Die Publikation informiert über die Planung und den Bau sowie die Ausstattung und den Unterhalt von Outdoor-Sportanlagen und richtet sich vor allem an Sportvereine und Kommunen, Fachplaner und Architekten, die sich mit dem Neu- oder Umbau von Sportanlagen befassen. Der Einzelpreis liegt bei 19,90 Euro. Bei entsprechender Nachfrage würden wir mit einer Sammelbestellung das Heft zum Stückpreis von 15,- Euro erhalten. Wer Interesse hat, mailt uns bitte bis Freitag, 8. Mai, an info@ksb-siegen-wittgenstein.de. Weiter Infos zum Heft gibt’s >> hier.

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Präambel des DOSB: Auf dem Rückweg in ein vielfältiges vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland hat der unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) organisierte Sport in Deutschland unter den Vorzeichen der weltweiten Corona-Pandemie und den bundesweiten Kontaktbeschränkungen die Grundlagen für einen ersten Schritt vorgelegt. Diese bestehen aus den 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen und den sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände (s.u.).

Die DOSB-Leitplanken wurden in Abstimmung mit der Medizinischen Kommission des DOSB unter Leitung von Prof. Dr. Bernd Wolfarth (Charité Berlin) erstmals am 14. April formuliert und seitdem sukzessive angepasst. Die Übergangs-Regeln der Verbände wurden in Anlehnung an die DOSB-Leitplanken entwickelt; Wir stellen sie seit dem 27. April nun sukzessive online. Die Sportministerkonferenz der Länder hat am 28. April in ihrem Beschluss die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände als Grundlagen für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Deutschland anerkannt. Im ersten Schritt soll dabei ausschließlich mit Freiluftaktivitäten gestartet werden. In Gesprächen mit der Politik werden wir uns bei weiteren Schritten auch für die Öffnung von weiteren Sportstätten einsetzen.

Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern. Ohne „grünes Licht“ von der Politik ist vereinsbasiertes Sporttreiben im Verein nicht möglich. Wenn die erhoffte Lockerung kommt, wird es eine Aufgabe der Verantwortungsträger*innen vor Ort und in den Vereinen sein, jeweils passende Konzepte zur Einhaltung der genannten Grundlagen zu entwickeln. Wir setzen hier auf das hohe Verantwortungsbewusstsein und die großen Organisationsfähigkeiten der Vereinsvertreter*innen, der Trainer*innen und nicht zuletzt der Sportler*innen selbst. Die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände dienen als Orientierungsrahmen und ersetzen nicht die spezifischen Maßnahmen vor Ort.

Die zehn Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des DOSB zum Download.


Die zehn Leitplanken des DOSB (in der Version vom 28. April 2020)

Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Körperkontakte müssen unterbleiben

Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zwei-kampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

Mit Freiluftaktivitäten starten

Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Da-bei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zu-dem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten. 2

Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Ver-eins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Ver-einen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

Trainingsgruppen verkleinern

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeu-tung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine Option sein.

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Kla-ren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

/ Coronavirus 2020, DOSB

Die Volksbank in Südwestfalen eG hat erneut den Wettbewerb „Sterne des Sports“ ausgeschrieben. Alle gemeinnützigen Sportvereine im Geschäftsgebiet sind zur Teilnahme aufgerufen. Der Deutsche Olympische Sportbund und die Volksbanken Raiffeisenbanken zeichnen dabei Sportvereine aus, die sich über ihr sportliches Angebot hinaus besonders gesellschaftlich engagieren.

Bei den „Sternen des Sports“ geht es nicht um die sportliche Höchstleistung. Denn die stehen oft genug im Rampenlicht. Der Deutsche Olympische Sportbund sowie die Volks- und Raiffeisenbanken ehren mit dieser Auszeichnung die tagtägliche, gemeinnützige und lokale Leistung, die Sportvereine zum Wohl jedes einzelnen Vereinsmitglieds auf die Beine stellen. Infos und die Ausschreibung zu den „Sternen des Sport“ gibt es >> hier

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Kreissportbund die Fachkraftstelle „Integration durch Sport“ zu besetzen. Der Stellenumfang beträgt 19,5 Wochenstunden, soll aber mit weiteren Aufgaben zeitnah auf 39 Wochenstunden ausgebaut werden. Interesse? >> Hier finden Sie die Ausschreibung

/ Kreissportbund

Das Masernschutzgesetz ist seit kurzem in Kraft. Eine Nachweispflicht ergibt sich für ehren- oder hauptamtlich Tätige und Freiwilligendienstleistende aus Sportvereinen, die an Schulen oder Kindertagesstätten Angebote machen. Hingegen besteht keine Kontrollpflicht für Sportvereine bei ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb. Auch Ferien- und Trainingslagern sind von der Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern ausgenommen.

>> Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz

Ehrenamtliches Engagement im Sport ist wertvoll. Nicht nur für den Verein und das eigene Selbstwertgefühl. Durch den freiwilligen Einsatz werden auch Erfahrungen gesammelt, die für den beruflichen Werdegang genutzt werden können.

Wer sich im Verein oder Verband einbringt – oder dies mal getan hat –, kann sich darüber den Engagementnachweis kostenlos ausstellen lassen.

>> Weitere Informationen zum Engagementnachweis

/ Förderung, Landessportbund

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr zwei Millionen Euro zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Kooperation zwischen Sportverein und Schule, Integration, Inklusion, Sport der Älteren oder auch im Bereich Mädchen und Frauen im Sport.

Die Anträge können ab sofort direkt in unserem Förderportal eingereicht werden. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.

>> Weitere Informationen zu 1.000 x 1.000 und zum Förderportal

/ Förderung, Landessportbund

Wie wir Ihnen bereits zu Beginn des Jahres mitgeteilt haben, ist der Landessportbund NRW seit 1. Januar 2020 Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW. Die jährliche Beitragsrechnung für die Sportversicherung und auch die Beiträge für VBG und GEMA sowie der Mitgliedsbeitrag der Sporthilfe erfolgt zukünftig über den LSB NRW. Dieser befindet sich aktuell im Aufbau der Organisation für die Erstellung der Rechnungen und wird diese in der zweiten Jahreshälfte erstellen und versenden. Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Rechnung.

Hinweis: Fragen zu Rechnungen, die bis zum Jahr 2019 ausgestellt wurden, sind Bitte an die Sporthilfe e.V. zu richten.

>> Weitere Informationen zur Sportversicherung

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von nun 10,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. Es stehen somit 40 Prozent mehr Mittel für die Auszahlung an NRW-Sportvereine zur Verfügung.
Der Förderantrag kann bis zum 04.06.2020 digital über das Förderportal beim Landessportbund NRW eingereicht werden. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Corona-Krise kann der Übungsbetrieb nicht in dem geplanten Umfang stattfinden. Für den Antragstellung kalkulieren Sie die Übungsstunden entsprechend Ihrer Planungen vor der Corona-Krise.

>> Weitere Informationen zum Übungsleiterzuschuss und zum Förderportal

In der aktuellen Situation werden viele Sport-Angebote von Vereinen und Übungsleiter*innen online angeboten. Bei der Herstellung von Videos oder Live-Streams gibt es eine Reihe von Punkten zu beachten, um ein ansprechendes Ergebnis zu erzielen und juristisch relevante Fehler zu vermeiden. Dieses Handout hilft, die wichtigsten Punkte im Blick zu behalten. Aus dem Handout: „Es wird dich nicht zu einem professionellen Filmemacher ausbilden, aber es soll dir helfen, ein paar landläufige Fehler zu vermeiden und auch mit beschränkten Mitteln einen bestmöglichen Videofilm herzustellen.“ >> Zum Handout